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Abmarkung
Örtliche Kennzeichnung von Flurstücksgrenzen durch Grenzzeichen wie Grenzstein, Kunststoffmarke, Eisenrohr mit Plastikkappe, Bolzen, Nagel und Meißelzeichen. Die Grenzzeichen sind mit der Aufschrift "Grenzpunkt" versehen (außer Grenzstein und Meißelzeichen).
Abmarkungstermin
Zeitraum, in dem die Vermessung stattfindet. Beginn ist der erste Ortstermin mit den Beteiligten, der Abschluss die Aufnahme der Grenzniederschrift. Beteiligte sind alle Grundstückseigentümer, deren Flurstücksgrenzen in diesem Verfahren vermessen und abgemarkt werden. Ab dem 01.01.2010 werden die Begriffe Ankündigung und Anhörung verwendet.
Abstandsfläche
Bauordnungsrecht: Fläche vor den Außenwänden von Gebäuden, welche nicht bebaut werden darf. Hauptgründe für Abstandsflächen sind die Versorgung mit ausreichendem Tageslicht, Belüftung, Brandschutz und dem Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden. Die Abstandsfläche wird in der Regel in Abhängigkeit von der Wandhöhe des Gebäudes berechnet.
Absteckung
Die Absteckung ist die Übertragung des Projektes in die Örtlichkeit (vergleiche Aufmessung).
ALKIS (Automatisiertes Liegenschaftskataster-Informationssystem)
Im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation geführte Datenbank zu Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch.
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Maßstäbliche Geländedarstellung eines Baugrundstücks mit Flurstücksgrenzen. Der Plan darf nur durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt oder beglaubigt werden.
Anhörung
Den Beteiligten ist Gelegenheit zu geben, sich zum Ergebnis der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung zu äußern.
Ankündigung
Vor einer örtlichen Liegenschaftsvermessung soll den Grundstückseigentümern oder Wohnungs-(Teil-)eigentümern, den Erbbauberechtigten und den im Grundbuch eingetragenen Nutzungsberechtigten der Vermessungstermin rechtzeitig angekündigt werden, damit sie den Zugang zum Grundstück ermöglichen.
Aufmessung
Vermessung vorhandener Objekte (vergleiche Absteckung).