Liegenschafts

Katastervermessung

Beitragsbild zu Liegenschafts­­kataster­vermessung

Grenzanzeige

Grenzwiederherstellung und örtliche Anzeige von vorhandenen Flurstücksgrenzen ohne rechtsverbindlichen Charakter. Grenzanzeigen werden u.a. zum Zaunbau beantragt.

Grenzwiederherstellung

Grenzwiederherstellung und Abmarkung von vorhandenen Flurstücksgrenzen mit rechtsverbindlichem Charakter. Über das Vermessungsergebnis wird vor Ort eine Grenzniederschrift (öffentliche Urkunde) aufgenommen.

Zerlegung von Flurstücken

Grenzfeststellung von neuen Flurstücksgrenzen. Anwendung bei Kauf/Verkauf von Teilflächen eines Grundstücks, bei der Bildung von Baugrundstücken und der Parzellierung gemäß Bebauungsplänen. Über das Vermessungsergebnis wird vor Ort eine Grenzniederschrift (öffentliche Urkunde) aufgenommen.

Verschmelzen von Flurstücken

Katastertechnische Zusammenfassung von benachbarten Flurstücken, die örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden. Im Grundbuch müssen entsprechende Voraussetzungen (z.B. keine oder gleiche Belastungen) gegeben sein.

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Lage- und Höhenplan mit Flurstücksgrenzen für Bauvorhaben jeder Größenordnung. Der Plan kann mit den vorhandenen Versorgungsanlagen (Wasser, Gas, Entwässerung), dem Projekteintrag und Abstandsflächen- und Nutzungsberechnung geliefert werden.

Grenzbezogene Gebäudeabsteckung

Übertragung des Bauprojektes aus dem Amtlichen Lageplan in die Örtlichkeit.

Gebäudeeinmessung

Grenzbezogene Einmessung von Gebäuden und deren Darstellung in der Liegenschaftskatasterkarte.

Schlussvermessung

Im Zuge des Neu- oder Ausbaus von Autobahnen, Straßen, Geh- und Radwegen, Bahnanlagen, Gewässern usw. führen wir Schlussvermessungen zum Zwecke einer Neuordnung von Eigentumsverhältnissen an langgestreckten Anlagen durch. Über das Vermessungsergebnis wird vor Ort einer Grenzniederschrift (öffentliche Urkunde) aufgenommen.