Öffentliche Bekanntmachungen
Offenlegung des Ergebnisses einer Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen
10.06.2022
BEKANNTMACHUNG
der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen
In der Landeshauptstadt Erfurt, Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 38, Flurstück/e 1/3 wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 13.07.2022 bis 15.08.2022
in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr
in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Thomas Merten, Brühler Herrenberg 6, 99092 Erfurt eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG in der geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Thomas Merten, Brühler Herrenberg 6, 99092 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Erfurt, den 13.06.2022